Amtliche PrüfungsfragenFragen 301 - 330

1.Sie haben einen neuen Pkw gekauft. Wann ist die erste Hauptuntersuchung fällig?
(B)

Nach einem Jahr
Nach zwei Jahren
Nach drei Jahren

2 Pkt. / Zusatzstoff: Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge (2.6.1)

2.Alle wieviel Jahre muss Ihr Pkw (kein Neufahrzeug, Ottomotor, G-Kat) zur Abgasuntersuchung?
(B)

Jahre

2 Pkt. / Zusatzstoff: Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge (2.6.1)

3.Alle wieviel Monate muss Ihr Pkw (kein Neufahrzeug, Ottomotor, ohne Kat) zur Abgasuntersuchung?
(B)

Monate

2 Pkt. / Zusatzstoff: Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge (2.6.1)

4.Alle wieviel Jahre muss Ihr Pkw (kein Neufahrzeug) mit Dieselmotor zur Abgasuntersuchung?
(B)

Jahre

2 Pkt. / Zusatzstoff: Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge (2.6.1)

5.Sie haben einen gebrauchten Pkw gekauft. Die Hauptuntersuchung ist neu. Wann ist die nächste Hauptuntersuchung fällig?
(B)

Nach einem Jahr
Nach zwei Jahren
Nach drei Jahren

2 Pkt. / Zusatzstoff: Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge (2.6.1)

6.Sie haben Ihren zugelassenen Wohnanhänger während des Winterhalbjahres auf einem Campingplatz abgestellt. Was gilt hinsichtlich der Hauptuntersuchung?
(B)

Der auf der Prüfplakette angegebene Termin verschiebt sich um die Standzeit
Der auf der Prüfplakette angegebene Termin ist einzuhalten

2 Pkt. / Zusatzstoff: Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge (2.6.1)

7.Was zeigt die sechseckige Plakette auf dem vorderen Nummernschild an?
(B)

Den Termin für die nächste Hauptuntersuchung
Den Termin für die nächste Abgasuntersuchung
Den Termin für die Fälligkeit der Kraftfahrzeugsteuer

2 Pkt. / Zusatzstoff: Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge (2.6.1)

8.Wegen einer technischen Veränderung Ihres Fahrzeugs mussten Sie eine Begutachtung durchführen lassen. Wozu sind Sie verpflichtet?
(A, B)

Bescheinigung über die Begutachtung mitführen oder Fahrzeugpapiere berichtigen lassen
Bescheinigung über die Begutachtung sofort dem Fahrzeughersteller übersenden
Bescheinigung über die Begutachtung an der dafür vorgesehenen Stelle in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. den Fahrzeugbrief einkleben

3 Pkt. / Zusatzstoff: Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge (2.6.2)

9.Durch Veränderungen an Ihrem Fahrzeug ist die Betriebserlaubnis erloschen. Welche Folgen hat das?
(A, A1, B, K, M, Mofa)

Bußgeld
Erlöschen des Versicherungsschutzes
Eintragung in der "Verkehrssünderkartei" (Punkte)

3 Pkt. / Zusatzstoff: Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge (2.6.2)

10.Welche Papiere müssen Sie als Fahrer mitführen?
(A, B, L, T)

die Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw. den Fahrzeugbrief
die Zulassungsbescheinigung Teil  1 bzw. den Fahrzeugschein
Führerschein

2 Pkt. / Zusatzstoff: Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge (2.6.2)

11.Wegen "Tieferlegung" Ihres Pkw ist eine Begutachtung erforderlich. Wann muss diese erfolgen?
(B)

Unverzüglich nach dem Umbau
Nach Aufforderung durch die Zulassungsstelle
Zusammen mit der nächsten Hauptuntersuchung, spätestens 1 Jahr nach Umbau

3 Pkt. / Zusatzstoff: Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge (2.6.2)

12.Welche Fahrzeuge dürfen Sie mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B unter Beachtung der zulässigen Anhängelast fahren?
(B)

Kombinationen aus einem Pkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3500 kg und einem Anhänger von 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Kombinationen aus einem Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3500 kg und einem Anhänger von 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Kombinationen aus einem Pkw und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse die Leermasse des Pkw übersteigt, solange die Summe der zulässigen Gesamtmassen nicht höher als 3500 kg ist

3 Pkt. / Zusatzstoff: Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge (2.6.2)

13.Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B. Ihr Pkw hat folgende Daten: - Leermasse 900 kg - zulässige Gesamtmasse 1.400 kg - zulässige Anhängelast 1.000 kg. Welchen Anhänger dürfen Sie mitführen
(B)

Einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 850 kg
Einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 950 kg
Einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1.000 kg

3 Pkt. / Zusatzstoff: Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge (2.6.2)

14.Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B. Ihr Pkw hat folgende Daten: - Leermasse 1.900 kg - zulässige Gesamtmasse 2.400 kg - zulässige Anhängelast 1.500 kg. Welchen Anhänger dürfen Sie mitführen?
(B)

Einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1.000 kg
Einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1.200 kg
Einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1.500 kg

3 Pkt. / Zusatzstoff: Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge (2.6.2)

15.Wieviel Anhänger dürfen hinter einem Lkw der Klasse B mitgeführt werden?
(B)

Anhänger

2 Pkt. / Zusatzstoff: Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge (2.6.2)

16.Auf einer Straße mit Schlaglöchern kommt Ihr Anhänger ins "Springen". Wie müssen Sie sich verhalten?
(B)

Geschwindigkeit vermindern, um Schleudern zu verhindern
Mit gleichbleibender Geschwindigkeit den Schlaglöchern ausweichen
Beschleunigen, um den Zug gestreckt zu halten

3 Pkt. / Zusatzstoff: Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge (2.6.3)

17.Wo finden Sie Angaben über die zulässigen Anhängelasten?
(B)

die Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. im Fahrzeugschein
die Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw. im Fahrzeugbrief
Im Versicherungsschein

2 Pkt. / Zusatzstoff: Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge (2.6.3)

18.Sie wollen an Ihren Pkw einen Anhänger ankuppeln. Wo finden Sie Angaben über die zulässigen Stützlasten Ihres Pkw?
(B)

In der Betriebsanleitung des Pkw
An der Kugelkupplung
In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw.  im Fahrzeugbrief

2 Pkt. / Zusatzstoff: Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge (2.6.3)

19.Worauf müssen Sie achten, wenn Sie hinter Ihrem Pkw einen Anhänger mit Auflaufbremse mitführen wollen?
(B)

Dass die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die für den Pkw zugelassene Anhängelast
Dass das Abreißseil mit dem Zugfahrzeug verbunden ist
Dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit dieses Zuges auch auf Autobahnen 60 km/h beträgt

3 Pkt. / Zusatzstoff: Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge (2.6.3)

20.Was bezeichnet man als Anhängelast?
(B, L, T)

Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers
Die tatsächlich gezogene Last
Die Nutzlast des Anhängers

3 Pkt. / Zusatzstoff: Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge (2.6.3)

21.Was ist beim Rückwärtsfahren mit einem Zug richtig, wenn die Sicht nach hinten behindert ist?
(B, L, T)

Die Sichtverbindung zur einweisenden Person darf nicht abreißen
Nur beim Einfahren in eine Vorfahrtstraße ist Einweisung erforderlich
Auf einem Betriebsgelände kann auf Einweisung verzichtet werden

4 Pkt. / Zusatzstoff: Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge (2.6.3)

22.Ein einachsiger Anhänger hat ein tatsächliches Gewicht von 600 kg. Wie groß muss die Stützlast mindestens sein?
(B, L, T)

24 kg (=4%)
60 kg (=10%)
90 kg (=15%)

3 Pkt. / Zusatzstoff: Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge (2.6.3)

23.Sie führen hinter Ihrem Kraftfahrzeug einen Anhänger mit. Was ist für die Sicht nach hinten richtig?
(B, L, T)

Landwirtschaftliche Zugmaschinen sind immer von der Anbringung zusätzlicher Spiegel befreit
Anhänger und Ladung dürfen die Sicht auf den rückwärtigen Verkehr nicht unzulässig beeinträchtigen
Wenn durch Anhänger oder Ladung die normalen Rückspiegel keine ausreichende Sicht mehr ermöglichen, müssen zusätzliche Rückspiegel angebracht werden

3 Pkt. / Zusatzstoff: Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge (2.6.3)

24.Welche besondere Eigenschaft von Scheibenbremsen müssen Sie bei nasser Fahrbahn berücksichtigen?
(A, A1, B)

Die Wirkung von Scheibenbremsen setzt in der Regel früher ein als auf trockener Fahrbahn
Die Wirkung von Scheibenbremsen setzt in der Regel später ein als auf trockener Fahrbahn

3 Pkt. / Zusatzstoff: Technik (2.7.1)

25.Sie stellen fest, dass der Hebelweg der hydraulischen Vorderradbremse Ihres Motorrades wesentlich länger geworden ist. Was müssen Sie tun?
(A, A1, B, M)

Vorderradbremse vom Fachmann in Ordnung bringen lassen
Umgehend Bremsflüssigkeit nachfüllen
Bis zur nächsten Inspektion nur Hinterradbremse benutzen

3 Pkt. / Zusatzstoff: Technik (2.7.1)

26.Was erhöht die Gefahr, bei schneller Fahrt aus der Kurve zu "fliegen"?
(A, A1, B, M)

Bremsen
Beschleunigen
Auskuppeln

3 Pkt. / Zusatzstoff: Technik (2.7.1)

27.Was ist beim Kontrollieren des Reifenluftdrucks zu berücksichtigen?
(A, A1, B, L, M, T)

Beladung/Besetzung des Fahrzeugs
Temperatur der Reifen
Werkstoff der Felgen (Stahl/Leichtmetall)

3 Pkt. / Zusatzstoff: Technik (2.7.1)

28.Sie befahren eine Kurve einmal mit 30 km/h und ein anderes Mal mit 60 km/h. Wie ändert sich dabei die Fliehkraft?
(A, A1, B, T)

Die Fliehkraft ist bei 60 km/h gleich groß
Die Fliehkraft ist bei 60 km/h doppelt so groß
Die Fliehkraft ist bei 60 km/h viermal so groß

3 Pkt. / Zusatzstoff: Technik (2.7.1)

29.Wodurch wird die auf ein Fahrzeug wirkende Fliehkraft bei Kurvenfahrt vergrößert?
(A, A1, B, M, T)

Durch höhere Geschwindigkeit
Durch kleineren Kurvenradius
Durch höheren Reifenluftdruck

3 Pkt. / Zusatzstoff: Technik (2.7.1)

30.Warum soll ein längeres, starkes Gefälle nicht mit getretener Kupplung durchfahren werden?
(B)

Weil dann der Bremskraftverstärker nicht mehr wirken kann
Weil dadurch unnötiger Verschleiß an den Bremsen eintritt
Weil dabei die Bremswirkung wegen Überhitzung nachlassen kann

3 Pkt. / Zusatzstoff: Technik (2.7.1)